Betriebsgeräusch

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Geräusch, das von der Gehäuseoberfläche eines Beatmungsgerätes abgestrahlt wird.

Das Betriebsgeräusch eines CPAP wird üblicherweise als Schalldruckpegel in dB(A) angegeben. Der Schalldruckpegel ist eine logarithmische Größe. Der Zusatz (A) bedeutet, dass eine dem menschlichen Hörempfinden angepasste Schallfrequenz-Bewertung durchgeführt wurde.

Beispiele für verschiedene Schalldruckpegel:

Schmerzgrenze: 130 dB(A)
Schnellzug: 100 dB(A)
KfZ-Standgeräusch: 80 dB(A)
Ruhiges KfZ-Innengeräusch: 50 dB(A)
Ruhiger Park: 30 dB(A)
Abgelegener und völlig ruhiger Raum: 15 dB(A)
Wahrnehmungsgrenze: 0 dB(A)

Um einen ungestörten Schlaf zu gewährleisten, darf das Betriebsgeräusch eines CPAP bei einem Therapiedruck von 10 hPa einen Schalldruckpegel von 30 dB(A) in 1 m Abstand zum Gerät nicht überschreiten. Moderne Geräte unterschreiten diesen vorgeschriebenen maximalen Geräuschpegel deutlich.

Die A-Bewertung des Schalls lässt allerdings ein Tonempfinden außer Acht. So können leise Geräusche stören, wenn sie monoton oder aggressiv sind und laute Töne (z. B. Musik) können angenehm empfunden werden. Neben dem Betriebsgeräusch des Gerätes gibt es während der Atemtherapie noch weitere Geräuschquellen, die als störend empfunden werden.

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