Höhenlage

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Höhe des Betriebsortes eines CPAP-Gerätes in Metern über dem Meeresspiegel.

Bei einem CPAP mit Druckregelung ist die Höhenlage bedeutungslos, solange die Luftdichte groß genug ist, damit das Gebläse den erforderlichen Gebläse-Urdruck noch aufbauen kann. Geräte ohne Druckregelung enthalten einen Drehzahlsteller. Sofern diese Geräte über keinerlei Druckregler verfügen, muss am Gerät die jeweilige Betriebshöhe ü. d. M. eingegeben werden. Bei Höhen oberhalb 3000 m können die meisten CPAP Geräte nicht mehr eingesetzt werden.

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